Das Sprachniveau C1 (GER) bildet die erste Stufe der kompetenten Sprachverwendung. Es ist in verschiedenen Berufsfeldern faktische oder gar gesetzliche Voraussetzung, um eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen zu können. Welches Niveau vorausgesetzt wird, entscheiden die jeweiligen Bundesländer, hier gibt es entsprechende Unterschiede. So werden bspw. für Apothekerinnen/Apotheker, Ärztinnen/Ärzte, Erzieherinnen/Erzieher, Psychologinnen/Psychologen, Tierärztinnen/Tierärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen in vielen Bundesländern Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe C1 des GER verlangt.
Berufssprachkurs – Basiskurs C1
Start
Duisburg
auf Anfrage!
Mülheim an der Ruhr
10.02.2025
Mo – Fr von 16.30 bis 19.45 Uhr
Oberhausen
17.02.2025
Mo – Fr von 16.30 bis 19.45 Uhr
Dauer
400 UE
Unterrichtseinheit = UE
1 UE = 45 Minuten
Inhalte des C1-Basisberufssprachkurses
- Lernen lernen: Lebenslanges Lernen, Umgang mit neuem (Fach-)Wortschatz, Lernstrategien, Texterschließungsstrategien
- Umgang und Lernen mit digitalen Medien für den Beruf: Lernsoftware, -plattformen und -Apps, Anwenderprogramme, Internetrecherchen, Onlinedatenbanken
- Arbeitssuche und Bewerbung: Berufskunde, Berufskleidung, internationaler Stellenmarkt
- Arbeitsalltag: Außenkontakte: Liefer- und Zahlungsbedingungen, Vertragsarten und Vertragspartner
- Regularien am Arbeitsplatz: Undokumentierte Beschäftigung, Prävention vor prekären Arbeitsverhältnissen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichbehandlung, Mutterschutz, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung: Praktika
- Wechsel/Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Probezeit, Kündigungsschutz
- Produkte, Werbung und Konsumverhalten: Patentschutz, Markengesetz, Markenrecht, Kaufverträge (Vertragsarten und Vertragspartner), Werbung und Kauf-/Konsumverhalten, Marketing, Vermarktungsstrategien
- Unternehmen in Deutschland: Unternehmensformen, Rechtsformen von Unternehmen, Unternehmenskultur, Corporate Identity
- Kooperation und Vernetzung: Netzwerk- und Gremienarbeit, Fachverbände, Öffentlichkeitsarbeit, institutionelle Netzwerke
- Interkulturelle Kommunikation im beruflichen Alltag: Interkulturelle Differenzen, unterschiedliche Sprachregister, Werte und Einstellungen
Zulassung
Teilnehmende am Basiskurs C1 sind Menschen mit Deutsch als Zweitsprache im arbeitsfähigen Alter. Wir klären im Beratungsgespräch ab, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Voraussetzung für eine Teilnahme an einem Basiskurs C1 sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2, welche durch den Kursteilnehmenden vorab nachzuweisen sind. Vorhandene Zertifikate nach dem GER für Sprachen sollen dabei unbedingt berücksichtigt werden. Ist ein Sprachzertifikat älter als sechs Monate, sind wir angehalten einen Einstufungstest durchzuführen, der alle vier Fertigkeiten umfasst. Dieser wird von einer zugelassenen Lehrkraft durchgeführt und ausgewertet.
Abschluss
Der Basiskurs C1 endet mit einer Abschlussprüfung, die nach dem GER das Können und die Zuordnung zu der Niveaustufe C1 bestätigt. Es kommen hierbei ausschließlich Prüfungen zum Einsatz, die alle vier sprachlichen Fertigkeiten (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben) abbilden und die durch von der Association of Language Testers in Europe (ALTE) akkreditierte Institutionen angeboten werden (Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF).
Die SfS Schulungsgesellschaft nutzt Prüfungen der telc GmbH.
Kosten
Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos!
Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Diese prüfen auch, ob ggf. ein Spezialkurs für Sie in Frage kommt. Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.
Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000,00 € liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,42 € je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes). Dies sind bei einem Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten insgesamt 968,00 €. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags beantragt werden.
Anfrageformular
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